Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen die Beilage L 1ab, zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder die Beilage L 1k, zur Erklärung von ausländischen Einkünften die Beilage L 1i (FinanzOnline oder amtliches Formular).