Energiekostenzuschuss

Fristen und Fakten

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 700.000 Euro müssen sich an ihre/n Steuerberater:in (bzw. Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in) wenden, um sich die "Energieintensität" bestätigen lassen.


Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 700.000 Euro müssen nur die Mehrkosten nachweisen und nicht die Energieintensität. Es gibt auch eine Förderuntergrenze (2.000 Euro Energiekosten) und unter dieser eine Pauschalförderung.


Bei Mischbetrieben (z.B. ein Elektrohandel, der auch Installationen anbietet) zählt immer der gesamte Betrieb. Einzelne Teile eines Unternehmens oder Filialen können nicht beantragen.


Den Zuschuss können Unternehmen beantragen, deren jährliche Energiekosten mindestens 3% des Umsatzes machen. Diese 3% beziehen sich entweder auf den Jahresabschluss 2021 oder den Förderzeitraum.


Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert.


Registrierung: Ab voraussichtlich Anfang November soll eine Vorab-Anmeldung auf der Antragsplattform "Fördermanager" des aws möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.


Antragstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.




Förderstufen
Stufe 1

Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 ODER auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird.


Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.


In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.


Stufe 2

Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.


Stufe 3

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen.


Stufe 4

In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden.