Erinnerungsservice

Erinnerungsservice
Hier können Sie sich an Ihre steuerlichen Termine erinnern lassen. Sind diese einmal festgelegt, erhalten Sie für die Zukunft von uns rechtzeitig ein automatisches Erinnerungsmail.


Monatliche Erinnerung für die Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen, Erinnerungsmail kommt immer am 20. des nächsten Monats (zB Buchhaltung Jänner – Erinnerung 20. Februar)

Quartalsweise Erinnerung für die Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen, Erinnerungsmail kommt immer am 20. des folgenden Monats (zB Buchhaltung Jänner-März – Erinnerung 20. April)

Jährliche Erinnerung für die Übermittlung der Unterlagen für den Jahresabschluss, Erinnerugsmail kommt immer am 30.4. des folgenden Jahres (zB JAB 2021 – Erinnerung 30.4.2022)

Monatliche Erinnerung für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Erinnerungsmail kommt immer 21 Tage vor der Fälligkeit (zB Umsatzsteuer Jänner – Erinnerung 22. Februar)

Quartalsweise Erinnerung für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Erinnerungsmail kommt immer 21 Tage vor der Fälligkeit (zB Buchhaltung Jänner-März – Erinnerung 24. April)

Quartalsweise Erinnerung für die Fälligkeit der Körperschaftsteuervorauszahlung, Erinnerungsmail kommt immer 14 Tage vor der Fälligkeit (zB KÖSt Jänner-März – Erinnerung 1. Februar)

Quartalsweise Erinnerung für die Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung, Erinnerungsmail kommt immer 14 Tage vor der Fälligkeit (zB ESt Jänner-März – Erinnerung 1. Februar)